Rechtliche Grundlagen der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland

Damit 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem Ausland legal in Deutschland tätig werden können, müssen verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Diese stützen sich vor allem auf die Dienstleistungsfreiheit, die Entsendung von Arbeitnehmern und deren sozialversicherungsrechtlichen Status.

📌 Dienstleistungsfreiheit – Grundlage für legale Beschäftigung

Ein zentrales Element des europäischen Binnenmarktes ist die Dienstleistungsfreiheit. Sie erlaubt es EU-Unternehmen, Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen.

 

✅ Was bedeutet das konkret?

  • Polnische, ungarische oder rumänische Betreuungsdienstleister dürfen Dienstleistungen in Deutschland anbieten.
  • Betreuungskräfte können legal beschäftigt werden, solange sie nach den geltenden Regelungen der EU-Entsenderichtlinie entsandt werden.

Entsendung von Arbeitnehmern – Regelungen und Schutzmaßnahmen

Die Entsendung von Betreuungskräften basiert auf der EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG). Diese definiert den rechtlichen Rahmen für Dienstleistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes.

 

✅ Wichtige Eckpunkte der Entsendung

  • Betreuungskräfte werden von einem ausländischen Dienstleister nach Deutschland entsandt, um hier auf dessen Rechnung tätig zu werden.
  • Die Betreuungskräfte sind während ihres Einsatzes weiterhin beim ausländischen Arbeitgeber angestellt.

Schutzmaßnahmen für Betreuungskräfte

Arbeitsrechtliche Gleichstellung mit deutschen Arbeitnehmern in Bezug auf:

  • Höchstarbeitszeiten
  • Mindestruhezeiten
  • Mindestlöhne
  • Arbeitsschutzvorschriften

✅ Ziel: Schutz vor Lohndumping und Ausbeutung durch rechtliche Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmern.

📌 Sozialversicherungsrechtlicher Status – Wo werden Beiträge gezahlt?

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit regelt, wo Betreuungskräfte sozialversichert sind. Grundsätzlich gilt:

 

Versicherungspflicht im Tätigkeitsland: Die Sozialversicherung erfolgt normalerweise im Land, in dem die Tätigkeit erbracht wird.

Besondere Regelungen:

Entsendung nach Art. 12 Abs. 1

 

Voraussetzungen:

• Das Unternehmen ist im Herkunftsland gewöhnlich tätig
• Der Einsatz dauert nicht länger als 24 Monate
• Keine Kettenentsendungen

 

Bedeutung: Betreuungskräfte bleiben im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes

 

 

Entsendung nach Art. 13

 

Voraussetzungen: Mehrfachbeschäftigungsverhältnis in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten

 

Bedeutung: Sozialversicherungsbeiträge werden im Heimatland abgeführt

📑 Die A1-Bescheinigung – Nachweis der Sozialversicherung

Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welches Sozialsystem für die Betreuungskraft zuständig ist. Sie ist ein wichtiger Nachweis, der auch bei Kontrollen durch deutsche Behörden anerkannt wird.
 

Was wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen?

  • Dass der Betreuungskraft im Herkunftsland Sozialversicherungsschutz besteht.
  • Die Bescheinigung wird vom Sozialversicherungsträger oder der zuständigen Krankenkasse im Herkunftsstaat ausgestellt.

✅ Wichtig: Der Arbeitgeber (Betreuungsdienstleister) muss die A1-Bescheinigung beantragen.

Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause bietet ein hohes Maß an Unterstützung und individuelle Betreuung. Doch es gibt bestimmte Situationen, in denen diese Betreuungsform an ihre Grenzen stößt.

Grenzen der 24-Stunden-Pflege – Wann zusätzliche Unterstützung notwendig wird

📌 Personenfreizügigkeit und Aufenthaltsrecht in Deutschland

Die meisten Betreuungskräfte, die in Deutschland tätig werden, sind EU-Staatsangehörige. Durch die Personenfreizügigkeit haben sie das Recht, sich frei in Deutschland zu bewegen und dort zu arbeiten.

Was bedeutet das?

  • Sie dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland aufhalten.
  • Ihre Arbeitstätigkeit im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ist durch die EU-Dienstleistungsfreiheit abgesichert.

1. Gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten – Was ist erlaubt?

Auch wenn der Begriff „24-Stunden-Pflege" suggeriert, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr im Einsatz ist, unterliegen die Betreuungsdienstleister den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.

📌 Was bedeutet das konkret?

  • Betreuungskräfte haben gesetzlich geregelte Ruhezeiten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
  • Dauerhafte, lückenlose Betreuung durch eine einzelne Pflegekraft ist nicht möglich.
  • Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Betreuungskräfte und stellen sicher, dass sie nicht überlastet werden.

2. Notwendigkeit zusätzlicher Unterstützung – Alternativen zur 24-Stunden-Pflege

Wenn eine durchgehende Betreuung ohne Unterbrechung erforderlich ist, reichen die Möglichkeiten der 24-Stunden-Betreuung allein oft nicht aus.

Mögliche Alternativen:

  • Einsatz einer zweiten Betreuungskraft
    Durch Schichtwechsel kann eine ununterbrochene Betreuung sichergestellt werden. Besonders sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben kann.
  • Tagespflege oder Nachtpflege
    Ergänzende Unterstützung durch externe Pflegedienste, z. B. für Nachtwachen oder tagsüber bei erhöhtem Betreuungsbedarf.
  • Unterstützung durch Angehörige
    Familienmitglieder können bestimmte Aufgaben übernehmen oder als zusätzliche Betreuungspersonen fungieren.
  • Stationäre Pflege
    In Fällen mit sehr hohem Pflegebedarf ist eine Unterbringung in einem Pflegeheim möglicherweise die bessere Lösung.

💡 Wichtig: Das Wohlbefinden der Senioren (Seniorenbetreuung) steht bei Personal Care an erster Stelle. Wir beraten Sie gerne zu alternativen Betreuungsmöglichkeiten, wenn der Bedarf über unsere Leistungen hinausgeht.

3. Keine Behandlungspflege durch 24-Stunden-Betreuungskräfte

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege.

 

Was dürfen 24-Stunden-Betreuungskräfte NICHT übernehmen?
 

Medizinische Behandlungspflege, auch wenn die Betreuungskraft als Krankenschwester ausgebildet ist.
 

Tätigkeiten wie:

  • Injektionen verabreichen
  • Tabletten stellen oder verabreichen
  • Wundversorgung
  • Blutdruck- oder Blutzuckermessungen mit ärztlicher Anweisung

Diese Aufgaben dürfen ausschließlich von qualifizierten Pflegefachkräften ausgeführt werden, wie sie beispielsweise von ambulanten Pflegediensten gestellt werden.
 

✅ Gut zu wissen:
Die Kosten für diese medizinischen Maßnahmen werden von der Krankenversicherung übernommen. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen werden dadurch nicht gekürzt.

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